Arbeitsweise

Vier Schritte zu einer verlässlichen Betreuung.

Mein Vorgehen ist transparent und nachvollziehbar – vom ersten Telefonat bis zur laufenden Betreuung wissen Sie jederzeit, woran Sie sind.

So arbeiten wir zusammen

  1. Schritt 01

    Erstkontakt

    Unverbindliches Telefonat oder Erstschreiben, in dem wir prüfen, ob und wie ich Sie unterstützen kann. Sie schildern Ihre Situation, ich höre zu, ordne ein und gebe einen ersten Überblick.

  2. Schritt 02

    Persönliches Erstgespräch

    Vor Ort, im Krankenhaus oder per Video – Bestandsaufnahme Ihrer Situation, Dokumentation der wichtigsten Eckdaten und Klärung offener Fragen. Wir besprechen Erwartungen, Aufgaben und Grenzen meiner Tätigkeit.

  3. Schritt 03

    Mandatsaufnahme / Bestellung

    Schriftliche Vereinbarung bei privater Beauftragung oder gerichtliche Bestellung durch das Betreuungsgericht. Sie erhalten volle Transparenz über Aufgabenkreise, Honorar bzw. Vergütung nach VBVG und die Wege der Kommunikation.

  4. Schritt 04

    Laufende Betreuung

    Regelmäßige Berichte an Sie und – wo vorgesehen – an das Betreuungsgericht. Jederzeitige Erreichbarkeit im vereinbarten Rahmen, klare Dokumentation aller Vorgänge, keine Überraschungen. Anpassungen besprechen wir vorab gemeinsam.

Was Sie von mir erwarten dürfen

  • Klare Aufgabenabgrenzung und schriftliche Vereinbarungen
  • Persönliche Erreichbarkeit im vereinbarten Rahmen, keine anonyme Hotline
  • Regelmäßige Berichte – an Sie und, soweit nötig, an das Betreuungsgericht
  • Achtsamer Umgang mit Wünschen, Werten und Würde der betreuten Person

Honorartransparenz

  • Bei gerichtlicher Bestellung erfolgt die Vergütung nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) mit festen Monatspauschalen.
  • Bei privater Beauftragung (Vorsorge, Patientenverfügung, Angehörigenberatung) erhalten Sie vor Beauftragung eine schriftliche Honorarvereinbarung mit klar bezifferten Posten.
  • Auslagen wie Porto, Fahrtkosten oder Beglaubigungen werden gesondert ausgewiesen – nichts wird stillschweigend in Rechnung gestellt.

Anwaltliche Rechtsberatung erbringe ich nicht. Bei juristischem Bedarf vermittle ich an passende Fachanwältinnen oder Notarinnen und Notare.

Häufige Fragen

Was ist eine Berufsbetreuerin?

Eine Berufsbetreuerin ist eine vom Betreuungsgericht bestellte Person, die volljährige Menschen rechtlich vertritt, wenn diese ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Grundlage ist seit 2023 das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) zusammen mit den §§ 1814 ff. BGB. Die Tätigkeit ist behördlich registriert und unterliegt strengen Qualitäts- und Aufsichtsstandards.

Worin unterscheiden sich Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie im Ernstfall vertreten soll – eine gerichtliche Betreuung wird damit in der Regel überflüssig. Eine gesetzliche Betreuung wird hingegen erst angeordnet, wenn keine ausreichende Vorsorge vorliegt und Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Eine sorgfältig formulierte Vorsorgevollmacht ist deshalb fast immer der ruhigere Weg.

Was kostet eine Betreuung?

Die Vergütung einer Berufsbetreuung richtet sich grundsätzlich nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) – mit festen Pauschalen je nach Dauer der Betreuung, Vermögensverhältnissen und Aufenthaltsform der betreuten Person. Bei privater Beauftragung (z. B. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Angehörigenberatung) erhalten Sie vorab eine transparente Aufstellung. Es entstehen keine versteckten Kosten.

Bieten Sie auch Rechtsberatung an?

Nein. Als registrierte Berufsbetreuerin nach § 23 BtOG erbringe ich ausdrücklich keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Wenn in Ihrer Sache anwaltliche Rechtsberatung erforderlich ist, verweise ich Sie an passende Fachanwältinnen oder Notarinnen und Notare und arbeite – wenn gewünscht – eng mit ihnen zusammen.

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